"In Großkanzleien gibt es Klienten erster und zweiter klasse"
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"Zypries will Rechtsberatung erleichtern"
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"Die Union braucht eine Werte-Diskussion"
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"Der Kuckuck wird teurer"
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Werbung, Marketing, PR – das neue Beschäftigungsfeld für Juristen
Jura-Studenten finden in der Kommunikation neue Perspektiven - Experten diskutierten an der BAW
München – Im Zweifelsfall für das Neue: Immer mehr Juristen, aber auch Jurastudenten, entdecken angesichts mangelnder Beschäftigungsperspektiven das Marketing. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich eine Expertendiskussion an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing (BAW) in München. Werbung, Marketing und PR, so ein Fazit der von Akademiedirektor Dr. Matthias Lung geleiteten Diskussion, bieten immer vielfältigere Arbeitsfelder für ausgebildete Juristen. Auch junge Leute mit juristischer Vorbildung, die sich beispielsweise an der BAW zum diplomierten Marketingfachwirt ausbilden lassen, haben heute gute Chancen, Karriere im Marketing zu machen. Für jeden zugelassenen Anwalt, so ein weiteres Fazit der BAW Diskussion, seien Marketingerkenntnisse in der heutigen Zeit geradezu ein Muss. Mit dem weitgehenden Wegfall des Werbeverbotes für Anwälte sei für diesen Berufsstand plötzlich die Eigenkommunikation zum neuen relevanten Arbeitsfeld geworden, erklärte in der Runde der Jurist und Diplompsychologe Karl Peter Fischer. Außerdem bestätigte der diplomierte Direktmarketing-Fachwirt BAW das erfolgreiche Karrieredoppel zwischen Jura- und Marketingausbildung: Karl Peter Fischer leitet heute als Geschäftsführer die 4m Werbeagentur. Julia von Kuester. Geschäftsführerin des Bayerischen Anwaltsverbandes, bemängelte auf dem BAW Podium das fehlende Know-how vieler ihrer Kollegen: Deutsche Anwälte dürften im Werbe- und Marketingbereich erheblich mehr, als ihnen bewußt sei. Sie müßten ihre Chancen besser nutzen. Auf eine interessante Parallele zwischen Jura und Werbung bzw. Marketing wies Wolfgang Allgeier hin, Jurist und Marketingleiter bei IFB. In beiden Berufen lerne man, so Allgeier, komplexe Sachverhalte auf ihre Essenz zu reduzieren. Wer diese Fähigkeit im Fach Jura beherrsche, könne dieses System ideal in der klassischen Kommunikation, besonders im Bereich der PR hilfreich einsetzen. Diese These bestätigte Antonia Zober, Juristin und diplomierte Kommunikationswirtin BAW: Auf den ersten Blick hätten Marketing und Jura nicht viel zu tun, aber die im rechtswissenschaftlichen Studium erworbenen Arbeitstechniken würden das logische Denkvermögen sehr stark schulen. Ähnlich wie in einem juristischen Fall, so die ehemalige BAW Studentin, müsse man bei einem Kommunikationsprojekt vorausschauend planen und effektive Entscheidungen treffen. Akademiedirektor Dr. Matthias Lung wies in diesem Zusammenhang auf die Studienstarts an der BAW hin.Kommunikationswirt: 04.04.2005, Electronic Marketing: 22.04.2005, Medienmarketing: 30.09.2005. Die Bayerische Akademie für Werbung und Marketing (BAW) gilt als führendes Ausbildungsinstitut für Berufe in Marketing, Kommunikation, PR und Medien. Sie gilt als Kaderschmiede und bietet sieben verschiedene Studiengänge an. Der Bezug zur Praxis steht dabei an erster Stelle und so liest sich die Liste der Dozenten wie ein Who is who der deutschen Medien- und Marketingszene. Gute BAW-Absolventen sind heute aufgrund ihrer zielorientierten und praxisnahen Ausbildung in der Wirtschaft ausgesprochen begehrt. Die Bayerische Akademie für Werbung und Marketing hat mit München und Nürnberg zwei Standorte. Gegründet 1949 haben bis heute rund 25.000 Studenten einen BAW-Abschluss erworben. Derzeit sind etwa 700 Studenten an der BAW eingeschrieben.
Justizministerkonferenz
Größte Justizreform seit 1877
Die Minister von Bund und Ländern organisieren das Rechtswesen neu: Rechtsmittel sollen radikal beschränkt werden. So soll es in Strafsachen grundsätzlich nur noch eine erste und zweite, aber keine dritte Instanz mehr geben.
Von Heribert Prantl
SZ, 23.4.2004
München – Die deutsche Justiz steht vor der umfassendsten Reform seit dem Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahr 1877: Die Justizministerkonferenz, die an diesem Mittwoch in Berlin beginnt, soll eine Grundsatzentscheidung für eine „große Justizreform“ fällen.
Auf dem Tisch liegt eine Beschlussvorlage, die Justizstaatssekretäre aus allen Bundesländern in den vergangenen Wochen ausgearbeitet haben. Dies Reform sieht unter anderem die radikale Einschränkung aller bisherigen Rechtsmittel vor.
Es soll, zumal in Strafsachen, grundsätzlich nur noch eine erste und zweite, aber keine dritte Instanz mehr geben.
Bei Strafverfahren soll künftig die zweite Tatsacheninstanz entfallen. Das heißt: Zeugen werden nur noch in der ersten Instanz gehört, alle Beweismittel nur noch dort geprüft.
In der zweiten Instanz gibt es keine Beweisaufnahme mehr, dort wird nur noch kontrolliert, ob in der ersten Instanz das Recht richtig angewendet wurde. In Verkehrssachen sollen Urteile des Amtsrichters mit Geldbußen bis zu 500 Euro und einem Fahrverbot bis zu einem Monat unanfechtbar sein.
Die der Süddeutschen Zeitung vorliegenden Papiere sprechen von einer „grundlegenden Bereinigung der Rechtsmittelstruktur“ in allen Bereichen. Rechtsmittel sollen auf „das verfassungsrechtlich Notwendige“ beschränkt werden.
Berufung oder Revision
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) indes will in Strafverfahren an einer zweiten Tatsacheninstanz festhalten. Ein völliger Verzicht wäre „kontraproduktiv“. Die damit verbundenen Mehrbelastungen würden zum Kollaps der Strafjustiz führen, befürchtet Merk.
Sie schlägt ein „Wahlrechtsmittel“ vor: Künftig soll der Verurteilte nach der ersten Instanz wählen können, ob er in Berufung geht (also eine zweite Beweisaufnahme will), oder ob er Revision einlegt (also eine rechtliche Überprüfung wünscht).
Also: entweder Berufung oder Revision, aber nicht beides. Im Jugendstrafrecht hat sich das schon bewährt.
Merk plädiert dafür, die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung stärker zu nutzen; sie will zu diesem Zweck die Rechtsschutzversicherungen in die Pflicht nehmen.
Noch so mühsam ausgearbeitete Vergleichsvorschläge würden bei den Prozessparteien oft auf taube Ohren stoßen, weil die auf ihre Rechtsschutzversicherung verweisen und „bis nach Karlsruhe“ gehen wollen.
Merk will die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherungen für einen Prozess oder die Höhe der Erstattung davon abhängig machen, dass außergerichtliche Streitschlichtung genutzt wird.
Nach den vorliegenden Plänen der Justizministerkonferenz soll das gesamte Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden. Bisher sind die Gerichtsvollzieher Beamte: Sie pfänden und versteigern bewegliche Sachen und Wertpapiere und verhaften notfalls den Schuldner zur Abgabe der Offenbarungsversicherung.
Diese Aufgaben sollen künftig Private im Staatsauftrag als „beliehene Unternehmer“ wahrnehmen. Gerichtsvollzieher haben dann eine Stellung wie heute die Bezirksschornsteinfeger.
Die Notare sollen im Familien- und Erbrecht Aufgaben übernehmen, die bisher die Gerichte innehatten. Das Nachlassverfahren als Ganzes, also die Verwahrung und Eröffnung des Testaments, das Erbscheinverfahren und die Bestellung der Nachlassverwalter sollen auf die Notare übertragen werden – nicht aber einvernehmliche Scheidungen.
Die Justizminister von Bund und Ländern wollen des Weiteren die verschiedenen Prozessordnungen vereinheitlichen. Heute gibt es jeweils eigene Verfahrensgesetze für die Verwaltungs-, Sozial-, Finanz-, Arbeits-, Zivil- und Strafgerichte, die sich immer weiter voneinander entfernt haben.
Beliebige Versetzungen
Gesetzgebungsentwürfe zur Zusammenlegung verschiedener Fachgerichtsbarkeiten liegen bereits vor: Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte sollen zu einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit zusammengefasst werden.
Der Einsatz der Richter soll so „flexibilisiert“ werden. Die Justizministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dies durch eine „Länderöffnungsklausel“ im Grundgesetz zu ermöglichen. Richter können dann leicht hin- und hergeschoben werden.
Schon von der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) war vor vier Jahren vorgeschlagen worden, die Amts- und Landgerichte zu einem einheitlichen Eingangsgericht zusammenzulegen. Dieser Vorschlag liegt nun erneut auf dem Tisch.
Däubler-Gmelins Anlauf zu einer Justizreform war damals am Widerstand der Berufsverbände und der Bundesländer stecken geblieben. Nun wird er von Bundesländern wiederholt, die damals diese Reform abgelehnt haben.
Auch dieser Vorschlag erleichtert das Hin- und Herschieben von Richtern: Wenn Amts- und Landgerichte oder auch nur deren Präsidien fusioniert werden, steht die Unabhängigkeit der Richter ihrer beliebigen Versetzung innerhalb eines großen Bezirks nicht mehr im Wege.
Kommentar
Die Justiz und der Papagei
Die große Justizreform ist notwendig. Wenn sie aber nur an Einsparungen denkt,
ist sie schädlich.
Von Heribert Prantl
Hätte ich einen Papagei, so hat der alte CDU-Sozialpolitiker Norbert Blüm gesagt, würde ich ihn drei Wörter lehren: Kostensenkung, Deregulierung, Privatisierung.
Damit nämlich, so Blüm, sei das neoliberale Programm ausreichend beschrieben. Womöglich hat Blüm das Lehrprogramm schon absolviert und seinen Vogel nun an die Justizministerkonferenz ausgeliehen: Deren Plan zur großen Justizreform sieht nämlich so aus, als habe bei seiner Abfassung das Papageien-Motto die Feder geführt: Bei der geplanten Kastration der Rechtsmittel geht es augenscheinlich weniger um mehr Transparenz und mehr Übersichtlichkeit als darum, auf Kosten der Rechtsgewährung Geld zu sparen.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat dazu soeben auf der Konferenz der CSU-Juristen in Regensburg das Richtige gesagt: „Eine große Justizreform darf keine kleine Justiz zur Folge haben.“
Die Justiz ist die wichtigste Garantin für den sozialen Frieden im Land. Wer glaubt, man könne diese Garantie für noch weniger als für einen Apfel und ein Ei haben, macht einen schweren Fehler. Die Justiz kostet in allen Bundesländern weit weniger als fünf Prozent der Gesamtausgaben – wovon sie sogar noch knapp die Hälfte durch eigene Einnahmen wieder erwirtschaftet.
Wenn die Justizreform eine möglichst billige Zack-Zack-Justiz zum Ziel hätte, verdiente sie den Namen Justizreform nicht.
Kein Aktionsfeld für die Kettensäge
Es ist richtig, dass das deutsche Rechtsmittelsystem unübersichtlich ist; es ist richtig, dass es da seltsame Verästelungen, dass es da viel Wildwuchs gibt, und dass dies weniger der Rechtsgewährung als der Rechtsverwirrung dient.
Und es ist richtig, dass eine Justizreform sehr viel Arbeit damit haben wird, hier für einen ordentlichen Beschnitt zu sorgen – das beginnt schon beim verheerend komplizierten Gerichtsgebührenwesen. Die radikale Verkürzung des Rechtsschutzes zumal in Strafsachen auf eine einzige Tatsacheninstanz ist aber kein Beschnitt, sondern eine Verstümmelung. Justizreform ist kein Aktionsfeld für die Kettensäge.
Das Strafverfahren, so sagt es die bayerische Justizministerin Beate Merk
zu Recht, baut derzeit darauf auf, neunzig Prozent der einfachen und mittleren Kriminalität vor den Amtsgerichten in erster Instanz in einem arbeitsökonomischen Verfahren endgültig zu beenden.
Das setzt aber voraus, dass der Angeklagte für den Fall der Fälle immer noch eine Berufung als zweite Tatsacheninstanz zur Verfügung hat, eine Instanz also, in der er notfalls nochmals Beweismittel vorlegen und prüfen lassen kann.
Wird das – wie mit der großen Justizreform geplant – verhindert, dann wird die erste Instanz maßlos aufgebläht, die Beweisaufnahme dort aufgepumpt, dann dauert eine Verhandlung, die bisher in einer Stunde über die Bühne ging, womöglich den ganzen Tag.
Der Angeklagte und sein Verteidiger müssen ja auf Nummer sicher gehen. 86 von 100 Verfahren werden derzeit, weil keine Berufung eingelegt wird, rechtskräftig.
Aber die bloße Möglichkeit der Berufung sorgt heute dafür, dass die Verfahren in der ersten Instanz einigermaßen zügig abgewickelt werden können.
Fällt die Berufung weg, wird sich das ändern. Der Vorschlag, ein „Wahlrechtsmittel“ einzuführen, ist da ein guter Ausweg: Der Angeklagte kann sich dann aussuchen, ob er Berufung oder Revision einlegen will.
Im Übrigen sollte man damit aufhören, die Justiz schlecht zu reden, um damit für schlechte Reformen zu werben. Die Justiz arbeitet schneller, als dies landläufig bekannt ist.
Zivilverfahren am Amtsgericht dauern knapp drei, am Landgericht fünf Monate. Wer die immer noch ziemlich bescheidene Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Computern kennt, darf solche Werte für ein Wunder halten.
Wer eine seriöse Gerichtsreform will – sie ist bitter nötig –, der muss damit anfangen, das Schäbigkeitsprinzip aus den Gerichten zu vertreiben.
(SZ vom 24.11.2004)
Umfassende Justizreform
„Als Tiger starten - als Bettvorleger landen”
25. November 2004 Die Justizminister der Länder haben sich am Donnerstag auf Eckpunkte einer „großen Justizreform” geeinigt. Es wurde aber auch Kritik laut. Der Vorsitzende der Konferenz der Justizminister, der Bremer Bürgermeister Scherf (SPD), sagte in Berlin, man habe aus Sparzwängen heraus die Chance zu einer Strukturverbesserung ergriffen.
Für die Reform zeichne sich ein breiter Konsens ab. Der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin (FDP) warnte dagegen, wer „jetzt den Gerichtsaufbau umwälzen will, muß auch die Verfahrensregeln völlig umkrempeln.” Das widerspreche „eklatant dem Bedürfnis der Richterinnen und Richter, nach unzähligen gesetzlichen Änderungen einfach mal in Ruhe arbeiten zu können.”
„Großspurige Ankündigungen”
Es sollten keine Änderungen vorgeschlagen werden, die weder eine Arbeitsentlastung noch eine Kostenersparnis brächten. Zudem sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht verheimlicht werden, daß über einen „radikalen Abbau ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten” nachgedacht werde, betonte der Justizminister. „Wer den Mund mit großspurigen Ankündigungen derart voll nimmt, läuft Gefahr, als Tiger zu starten und als Bettvorleger zu landen”.
Kritik an dem Reformprojekt äußerte auch der Justizminister aus Nordrhein-Westfalen, Gerhards (SPD). „Ich glaube nicht, daß wir eine große Reform brauchen”, sagte Gerhards. Das Rechtswesen in Deutschland stehe im internationalen Vergleich für Qualität, Schnelligkeit und Rechtssicherheit und sei damit ein positiver Standortfaktor.
Zypries „Wohlwollen und Interesse”
Scherf sagte dazu, die Kritiker hätten einzelne Punkte des Reformvorhabens angegriffen, keines der Bundesländer habe sich aber gegen das ganze Projekt gewandt. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) äußerte, sie betrachte die Pläne der Bundesländer mit „Wohlwollen und Interesse”.
In den Eckpunkten der Justizminister heißt es, die Sparzwänge der öffentlichen Kassen sollten zum Anlaß für nachhaltige Strukturverbesserungen in der Justiz genommen werden. Mit der Reform würde der Instanzenweg verkürzt; Aufgaben, die nicht zum Kern der Justiz gehören, sollen an Dritte übertragen oder privatisiert werden.
In Strafsachen soll es nur noch eine Instanz geben, die Tatsachen feststellt. Die Überprüfung eines Urteils soll zwar möglich bleiben, aber nur noch durch Revision oder Berufung. Bei Uneinigkeit der Prozeßparteien soll die Berufung mit neuer Beweisaufnahme Vorrang haben.
„Verstümmelung des Rechtswegs”
Die Justizministerin von Schleswig-Holstein, Lütkes (Grüne) warnte allerdings vor einer „Verstümmelung des Rechtswegs”. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Dombek, teilte mit, eine „nur Sparzwecken geschuldete Kürzung von Rechtsmitteln zu Lasten der Mandanten wird die Anwaltschaft nicht mittragen.”
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Arenhövel, sagte, „allein einem Spareffekt geschuldete, rechtsstaatliche Standards herabsetzende Maßnahmen verdienen weder das Prädikat ,Reform' noch unsere Unterstützung.”
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: BPA
"Rechtswege gehören zum Rechtsstaat"
Widerstand aus dem Bundestag gegen umfassende Justizreform
24. November 2004 Mü. FRANKFURT, 24. November. Während sich die Justizminister der Länder zuversichtlich zu einer großen Justizreform äußern, die das einzige Thema ihrer Konferenz am Mittwoch und an diesem Donnerstag ist, tragen Rechtspolitiker im Bundestag Bedenken vor. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im Bundestag, Montag, nannte eine Justizreform zwar "dringend notwendig". Doch seien Vorschläge untauglich, "die ausschließlich aufs Sparen schielen" und dabei die verfassungsmäßigen Aufgaben der Justiz sträflich vernachlässigten. Die Justiz in Deutschland sei "bereits billig genug". Grundsätzlich wollen die Grünen im Bundestag am dreigliedrigen Rechtszug festhalten. Der Wegfall der Berufung in Strafsachen, über den diskutiert werde, sei kontraproduktiv und werde "die Eingangsinstanzen völlig überfordern". Außerdem sagte Montag: "Wir wollen keine Privatisierung der Justiz."
Auch der rechtspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Röttgen, lehnt eine Kürzung des Instanzenzuges ab. "Rechtswege gehören zum Rechtsstaat", sagte er dieser Zeitung. Die richterliche Unabhängigkeit verlange eine interne Kontrolle. Zu der von den Landesjustizministern geplanten Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten bekräftigte der CDU-Politiker, es sei nicht dargetan worden, daß eine Zusammenlegung nennenswerte positive Effekte haben würde. So wie die Länder von fiskalischen Interessen betroffen seien, sagte Röttgen, so stelle der Bundestag die Frage nach der Qualität der Justiz. "Wir brauchen eine Debatte darüber, was uns die Justiz wert ist."
Die Chancen für eine umfassende Justizreform sind demgegenüber nach Auffassung der bayerischen Justizministerin Merk (CSU) so gut wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Sie sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Vorschläge nach einer grundlegenden Reform fallen derzeit überall auf einen fruchtbaren Boden." Merk erwartet von dem Treffen in Berlin "entscheidende Weichenstellungen für die Reform". Tatsächlich zeichnet sich seit längerem ab, daß sich die Justizminister auf die Eckpunkte verständigen werden. Ziel muß es nach den Worten Merks sein, die Qualität der Justiz weiter zu verbessern. "Mir geht es um eine Reform für die Justiz. Das Sparen allein darf dabei nicht im Mittelpunkt stehen."
Der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin (FDP) warnte vor voreiligen Schritten. Die Vorschläge etwa zur Verringerung der Rechtsmittel sollten zwar sorgfältig überprüft werden, eine Entscheidung darüber sei derzeit aber verfrüht. Die Gerichte dürften nicht mit "großspurigen und unausgegorenen Reformen überfahren" werden. Mertin erinnerte daran, daß die Justizminister nur über "Prüfvorschläge" diskutierten. Das Bundesjustizministerium teilte mit, Ministerin Zypries (SPD) werde sich mit eigenen Festlegungen zurückhalten und abwarten, ob die von einer Arbeitsgruppe der Länder formulierten Vorschläge mehrheitsfähig seien.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.11.2004, Nr. 276 / Seite 4
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