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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
26.09.2023

Glücksspiel online: Geld zurück!

Wem das örtliche Spielautomaten-Angebot in der Eckkneipe nicht zusagt, versucht sein Glück alternativ im Online-Casino. Im Internet hat sich ein breites Angebot von verheißungsvollen Spielmöglichkeiten etabliert. Dabei verlieren jeden Tag tausende Menschen große Summen Geld an Anbieter, die als Online Casinos keine Lizenz in Deutschland besitzen. Der Artikel klärt die wichtigsten Fragen zu illegalem Glücksspiel - und wie Sie ihr Geld auch Jahre danach zurückfordern können.
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08.08.2023

Selbstverteidigung – Was ist erlaubt?

Hoffentlich gerät man nie in die Lage, sich gegen Angreifer verteidigen zu müssen. Sollte es doch einmal dazu kommen, stellt sich die Frage, welches Mittel zur Selbstverteidigung geeignet ist. Wie sieht die Rechtslage aus? Was ist legal, wenn Notwehr ausgeübt wird? Ob Pfefferspray, Messer oder Elektroschocker – im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe sowie erlaubte und illegale Methoden zur Selbstverteidigung erläutert.
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31.07.2023
Unwetter: Wer haftet für Sturmschäden?
Die Liste der möglichen Schäden nach einem Unwetter ist lang – umgestürzte Bäume, heruntergefallene Dachziegel oder vollgelaufene Keller sind nur ein Teil der Unannehmlichkeiten, denen wir infolge von Wetterphänomenen ausgesetzt sind. Nach dem Sturm bleibt die Frage, wer für entstandene Schäden haftet. Im Folgenden beleuchten wir die Rechtslage zu Haftungsfragen bei Unwetterschäden.
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