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Bayerischer Anwaltverband –
Anwalt der Anwälte in Bayern

Der Bayerische Anwaltverband e.V. (BAV) ist ein Interessenvertreter der Bayerischen Anwaltschaft. Er verbindet die 36 lokalen Anwaltvereine in Bayern mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Daneben unterstützt er die Bürger bei der richtigen Anwaltswahl. Für Journalisten bietet er Fachinformationen.

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Für Anwälte, Bürger und Journalisten

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Für Anwälte
Der DAV bietet sämtlichen Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine zahlreiche attraktive Leistungen und geldwerte Vorteile …
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Für Bürger
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um das Thema Anwalt brauchen könnten. Anwaltsuche, Kosten, Kontakte, FAQ; ...
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Für Journalisten
Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für offene, demokratisch verfasste Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
11.03.2026

Wenn Spenden den Anspruch auf Sozialleistungen gefährden

Über eine Onlineplattform oder im privaten Umfeld spenden sammeln, hilft schnell und unkompliziert. Doch Achtung: Erhalten Menschen mit Behinderung private Spenden für behinderungsbedingte Bedarfe, können diese als verwertbares Vermögen die Ansprüche auf staatliche Eingliederungshilfe mindern oder ausschließen. Das gilt es dabei zu beachten.
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11.03.2026

Mieterhöhung durch Hausverwaltung zulässig

Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes durfte sich (Urteil vom 02.04.2014 – VIII ZR 231/13) mit der Frage befassen, ob ein Mieterhöhungsverlangen auch dann wirksam ist, wenn es durch eine Hausverwaltung ohne Offenlegung der Bevollmächtigung durch den Vermieter ausgesprochen wird.
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11.03.2026
Keine Mieterhöhung ohne Zustimmung des Mieters
Möchte der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Miete erhöhen und an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, benötigt er dazu die Zustimmung des Mieters. Wird diese verweigert, kann der Vermieter seinen Mieterhöhungswunsch gerichtlich geltend machen und durchsetzen, wenn der Mieterhöhung rechtlich nichts entgegensteht.
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