• Für Journalisten

Für Journalisten –
Informationen auf einen Blick

Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für das Funktionieren von offenen, demokratisch verfassten Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung.

Ein Grundlagenteil soll Interessierten die Möglichkeit bieten, die Hintergründe der geltenden gesetzlichen Regelungen besser zu verstehen. Die aktuellen Fragen des Medien- und Presserechts präsentieren die Inhalte aktuell themenbezogen und weniger systematisch.

Dieses Angebot des Bayerischen Anwaltsverbandes wird ständig erweitert und nach Kräften verbessert. Dazu sind uns Ihre Meinung und vor allem Ihre Verbesserungsvorschläge sehr willkommen. Bitte scheuen Sie sich nicht uns unter geschaeftsstelle@bayerischer-anwaltverband.de eine kurze Nachricht zukommen zu lassen.

Medien- und Presserecht
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
16.06.2025

Blindgänger auf dem Baugrund: Was private Bauherren über Kampfmittel wissen müssen

Der Fund dreier Fliegerbomben in Köln führte Anfang Juni 2025 zur größten Evakuierung seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Solche Vorfälle zeigen: Auch 80 Jahre nach Kriegsende ist der deutsche Boden vielerorts noch nicht frei von Kampfmitteln, selbst in Wohngebieten. Für private Bauherren kann das zur gefährlichen Kostenfalle werden.
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12.06.2025

Mieterhöhung: Wie oft ist sie erlaubt?

Eine Wohnung ist gefunden, die Miete stimmt. Viele Mieterinnen und Mieter sind dann erstmal froh, ihre Finanzplanung anhand einer festen Größe aufstellen zu können. Was aber, wenn der Brief zur Mieterhöhung schneller im Briefkasten landet, als erwartet? Und wie sieht es aus, wenn vor Kurzem schon einmal ein Aufschlag erfolgt ist? Anwaltauskunft.de erklärt, was rechtlich zulässig ist.
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12.06.2025
Schulpflicht – Entscheidung obliegt nicht dem Kind
Der Besuch der Schule kann nicht der Entscheidung des Kindes unterliegen. Die Eltern tragen die Verantwortung, die Schulpflicht zu erfüllen. Dies gilt vor allem dann, wenn – wegen einer notwendigen sonderpädagogischen Förderung – teilweise Hausunterricht erfolgen soll und dieser nicht durchgesetzt werden kann.
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