• Für Journalisten

Für Journalisten –
Informationen auf einen Blick

Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für das Funktionieren von offenen, demokratisch verfassten Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung.

Ein Grundlagenteil soll Interessierten die Möglichkeit bieten, die Hintergründe der geltenden gesetzlichen Regelungen besser zu verstehen. Die aktuellen Fragen des Medien- und Presserechts präsentieren die Inhalte aktuell themenbezogen und weniger systematisch.

Dieses Angebot des Bayerischen Anwaltsverbandes wird ständig erweitert und nach Kräften verbessert. Dazu sind uns Ihre Meinung und vor allem Ihre Verbesserungsvorschläge sehr willkommen. Bitte scheuen Sie sich nicht uns unter geschaeftsstelle@bayerischer-anwaltverband.de eine kurze Nachricht zukommen zu lassen.

Medien- und Presserecht
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
09.10.2025

Schmutz und Lärm im Urlaub: Was tun bei Reisemängeln?

Das Arbeitsjahr war lang, der Urlaub heiß ersehnt: Da rennt eine Schar Kakerlaken durchs Hotelzimmer, und vor dem Balkon wird gerade ein neues Hotel hochgezogen. Reisemängel wie Baustellenlärm, Schmutz im Hotelzimmer oder schlechtes Essen können die ersehnte Erholung gründlich vermiesen. Anwaltauskunft.de zeigt, welche Rechte Urlauber haben und wie sie sich wehren können.
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02.10.2025

Wildunfälle: Wenn Bremsen nicht mehr hilft

Im Frühjahr und im Herbst haben Wildunfälle Hochsaison. Der Zusammenstoß mit einem Tier kann unangenehme Folgen haben – auch finanziell. Die Deutsche Anwaltauskunft verrät, was bei einem Wildunfall zu tun ist.
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29.09.2025
Wenn aus der Hausgemeinschaft ein Rechtsstreit wird: Wer zahlt bei Handwerkerpfusch?
(DAA) In einer Wohnung wird das Bad saniert, es tropft durchs Mauerwerk und am Ende steht die Hausgemeinschaft vor hohen Kosten. Gebäudeversicherungen sollen in solchen Fällen helfen. Doch was passiert, wenn die Eigentümer nicht ausreichend zur Aufklärung beitragen? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg bringt hier Klarheit und schützt Sondereigentümer vor übereilten Regressen.
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