• Für Journalisten

Für Journalisten –
Informationen auf einen Blick

Medien und Presserecht – Rechtsanwälte und Journalisten sind für das Funktionieren von offenen, demokratisch verfassten Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung.

Ein Grundlagenteil soll Interessierten die Möglichkeit bieten, die Hintergründe der geltenden gesetzlichen Regelungen besser zu verstehen. Die aktuellen Fragen des Medien- und Presserechts präsentieren die Inhalte aktuell themenbezogen und weniger systematisch.

Dieses Angebot des Bayerischen Anwaltsverbandes wird ständig erweitert und nach Kräften verbessert. Dazu sind uns Ihre Meinung und vor allem Ihre Verbesserungsvorschläge sehr willkommen. Bitte scheuen Sie sich nicht uns unter geschaeftsstelle@bayerischer-anwaltverband.de eine kurze Nachricht zukommen zu lassen.

Medien- und Presserecht
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht → mehr lesen

Aktuelles aus der DAV-Redaktion

Ein Service der Deutschen Anwaltauskunft,
dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltverein (DAV)
28.08.2025

Testament schreiben: Den letzten Willen richtig aufsetzen

Ein Testament ist schnell geschrieben. Im Fall der Fälle sogar handschriftlich auf einem Bierdeckel. Einige Regeln müssen Sie als Erblasser aber befolgen. Anwaltauskunft.de zeigt Ihnen, wie Sie ein privates Testament aufsetzen und Ihren Nachlass regeln.
› weiterlesen im DAV-Magazin
27.08.2025

E-Scooter-Unfall: Wann die Haftpflichtversicherung zu einhundert Prozent zahlt

(DAV). E-Scooter sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Sie bieten eine flexible Möglichkeit, sich fortzubewegen. Doch mit ihrer zunehmenden Beliebtheit steigt auch die Anzahl der Unfälle, an denen sie beteiligt sind. Was passiert, wenn ein E-Scooter-Fahrer einen Unfall verursacht und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt? Wer haftet für den entstandenen Schaden?
› weiterlesen im DAV-Magazin
27.08.2025
Wenn Zweifel erlaubt sind: Wie Arbeitgeber Atteste hinterfragen dürfen
(DAV). Ein Arbeitnehmer kündigt und wird prompt krankgeschrieben. Dieses Muster ist in vielen Personalabteilungen bekannt. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In der Regel reicht dafür die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber die Echtheit der Krankheit anzweifelt?
› weiterlesen im DAV-Magazin