Medien und Presserecht

Rechtsanwälte und Journalisten sind für das Funktionieren von offenen, demokratisch verfassten Gesellschaften von fundamentaler Bedeutung. Dies ist in unserer europäischen Geschichte tief verwurzelt.

So heißt es in der → Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789:

„Die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte: Jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.“

Für das Bundesverfassungsgericht ist die Pressefreiheit daher konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung. In ständiger Rechtsprechung definiert das Bundesverfassungsgericht daher die Pressefreiheit als „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfenen Presse ...“.

Schon den Verfassern der Menschenrechtserklärung von 1789 stand ganz deutlich vor Augen, dass die Pressefreiheit auch immer missbraucht werden kann. Heute erleben wir, wie ökonomische und politische Kräfte mehr und mehr Einfluss auf diese freie Presse nehmen. Das Funktionieren der Presse wird in Frage gestellt und die Presse muss darauf antworten. Grund genug für den Bayerischen Anwaltverband die Themen Bildrecht, APR und Urheberrecht aus rechtlicher Sicht für Journalisten aufzubereiten und darzustellen.