• Recht und Gesellschaft

Die Anwaltschaft –
im Spannungsfeld der Interessen

Ein Gespür für Ungerechtigkeit hat jeder Mensch. Dabei macht sich jeder Mensch seine eigene Vorstellung davon, was Recht und was Unrecht ist. Sind diese Vorstellungen unterschiedlich, führt das zum Bestreben nach Harmonisierung oder Konflikt.

Die Rechtsordnung in einer Gesellschaft bietet für beide Möglichkeiten Lösungen an. Wer solche Lösungen finden will, braucht fachkundigen Rat. Es kommt nicht nur auf Rechtskenntnisse, sondern vor allen auf Erfahrung bei der Vertretung von Interessen an. Letztlich ist es egal, ob Sie eine harmonische Lösung wählen und einen Vertrag schließen oder einen Rechtsstreit führen.

Mit der Unterstützung eines Anwalts können Sie den richtigen Weg finden, um Ihre Interessen durchzusetzen. Dabei wird Ihr Anwalt Ihnen auch zum angemessenen Verhalten im Spannungsfelde unterschiedlichster Interessen raten. Das betrifft zum Beispiel den richtigen Umgang mit der Justiz oder Behörden, aber auch mit vielen anderen Personen und Institutionen, die betroffen sein könnten.

Der Anwalt ist Ihr Interessenvertreter. Er kämpft für Ihre Interessen auf Augenhöhe mit staatlichen Institutionen und anderen Beteiligten auf dem Spannungsfeld der Interessen.

Warum Gerechtigkeit wichtig ist ...*

„Es war einmal eine Prinzessin, die war trotzig gegen die Männer und wollte mit keinem ein Wort sprechen. Und ließ ausrufen im Lande, wer sie zum Sprechen bringen könnte, der solle ihr Mann werden. Viele Freier kamen und sprachen und fragten viel, aber allen blieb sie stumm wie ein Fisch. Da trat eines Tages ein Hirte vor sie und erzählte ihr: Mein Nachbar hat mir ein Lamm geraubt. Und da ich ihn vor den Richter forderte, sagte er, es sei von einem Bock seiner Herde erzeugt. Wohl, erwiderte ich, aber das Mutterschaf ist mein. Der Richter schlug das Gesetzbuch auf und sprach: Nach unserem Gesetze gehört das Kind dem Vater. Darum spreche ich das Lamm jenem zu. Da sprang die Prinzessin zornig auf und rief: ‚Das ist ungerecht, das Lamm gehört zur Mutter!‛ – Und musste den Hirten heiraten.

Die Geschichte steht so oder ähnlich in einem Märchenbuche. Warum ich sie an die Spitze dieser ernsten, sehr ernsten Untersuchung setze? Nun, nicht die Kinder bloß speist man mit Märchen ab. Was machte dieses störrische Mädchen, das nie etwas von Fruchteigentum und Mutterrecht gehört, plötzlich wissend? Was öffnete diesen festgeschlossenen Mund? Daß Unrecht geschah in den Formen des Rechts.“

*) Fundstelle: Adolf Weißler, Recht und Rechtsanwalt, Berlin 1920, Seite 1